Diese Dokumentation wurde gewissenhaft mit Unterstützung von KI über die öffentliche OParl-API der Gemeinde Nordstemmen recherchiert und erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten sein. Bei Fragen oder wenn Sie Fehler finden, schicken Sie bitte eine E-Mail an post@levinkeller.de.
Am 25. März 2025 legte die Verwaltung dem Rat eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand der kommunalen Wärmeplanung vor (DS 12/2025, PDF). Dies war die erste dokumentierte Befassung mit dem Thema in 2025. Die kommunale Wärmeplanung ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz für Kommunen vorgegeben.
Am 24. Juni 2025 beschloss der Rat einen Gestattungsvertrag über die Verlegung und den Betrieb von Wärmeleitungen (DS 53/2025, PDF). Der Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Vertragspartner ist die Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg e.G., die ein Wärmenetz in den Ortschaften Adensen und Hallerburg aufbauen will. Das Projekt nutzt Abwärme aus zwei örtlichen Biogasanlagen (A.H. Energie GmbH & Co. KG und Bioenergie Adensen GmbH & Co. KG) zur Versorgung von öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie Privathäusern.
Die Gemeinde erhält als Nutzungsentgelt 0,00025 Euro pro gelieferte Kilowattstunde (0,025 Cent/kWh). Bei prognostizierten Erträgen von ca. 1.500 Euro pro Jahr entspricht dies einer jährlichen Wärmemenge von 6 Millionen kWh. Der Gestattungsvertrag (PDF) regelt die Rechte und Pflichten. Ein Lageplan (PDF) zeigt die geplante Trassenführung.
Die Verwaltung begründet das Nutzungsentgelt damit, dass es “in etwa den laufenden Konzessionsabgaben entspricht”. Diese Aussage ist problematisch: Konzessionsabgaben existieren nur für Strom und Gas, nicht für Fernwärme. Eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben. Im Vertrag selbst wird nicht erläutert, wie die Höhe der Vergütung berechnet wurde oder welche wirtschaftlichen Überlegungen zugrunde liegen. Die Verwaltung bezeichnet das Projekt als “ökologisch und ökonomisch sinnvoll” und attestiert ihm “Leuchtturmcharakter”. Nach Fertigstellung des Netzes wäre die kommunale Wärmeplanung für Adensen und Hallerburg erfüllt.
Am 4. September 2025 wurde die Vorlage zur Gründung einer GmbH für Wärmeversorgung (DS 75/2025, PDF) von der Verwaltung erstellt - auf Initiative der Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg e.G. Im Juli 2025 hatte die Genossenschaft schriftlich an die Gemeinde herangetragen, die Nutzung des neu eingeführten § 121a Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu prüfen.
Hintergrund: Die Finanzierung des Wärmenetzes drohte zu scheitern. Ursprünglich kalkulierte die EGAH mit einem Zinssatz von 4% über 25 Jahre Laufzeit. Eine Bank hatte im Sommer 2024 eine grundsätzliche Zusage gegeben. Dann verschlechterten sich die Konditionen drastisch: Die Bank bot nur noch 5,48% Zinsen plus 80.000 Euro Bearbeitungsgebühr. Dies würde die gelieferte Kilowattstunde um 1,5 Cent verteuern und die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projekts gefährden. Die noch junge Genossenschaft konnte kein ausreichendes bankenübliches Rating vorweisen.
Die vorgeschlagene Konstruktion: Die Gemeinde Nordstemmen und die EGAH gründen gemeinsam eine GmbH, an der die Gemeinde die Mehrheit hält (zwingend nach § 121a Abs. 2 NKomVG). Die Gemeinde nimmt einen sogenannten Konzernkredit über die Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) auf und reicht diesen an die GmbH weiter. Im zweiten Darlehensvertrag zwischen Gemeinde und GmbH wird ein Zinszuschlag vereinbart, sodass die Gemeinde “einen positiven Ertrag” erzielt. Die Gemeinde trägt jedoch das volle Ausfallrisiko.
Finanzrahmen:
Rechtliche Absicherung: Eine Rechtsberatung vom 28. August 2025 empfiehlt eine umfangreiche Absicherung in “banküblichem Umfang”. Dazu gehören unter anderem: erstrangige Grundschuld auf dem Grundstück der Heizzentrale (ca. 800.000 Euro Investition), Sicherung der Nutzungsrechte am Wärmenetz bei Ausfall der EGAH, Abtretung aller Wärmelieferverträge, Globalabtretung aller Forderungen aus dem Betrieb, und weitere Sicherungsmittel. Die Verwaltung stellt fest: “Das Kreditausfallrisiko der Gemeinde wird dabei nicht beseitigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich später keine Nachnutzung für das Wärmenetz findet.”
Beratungsfolge:
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Hildesheim wurde eingebunden und “steht dem Vorhaben nicht negativ gegenüber”. Ein erster Entwurf eines Gesellschaftervertrages der “Wärmenetz Adensen GmbH” liegt als Anlage bei (Anlage 3, PDF). Weitere Anlagen: § 121a NKomVG (Anlage 1, PDF), Sicherungsmittel-Anforderungen der Kreditinstitute (Anlage 2, PDF).
Am 2. Oktober 2025 wurde die Vorlage DS 80/2025 zur Anhörung des Haushaltsplans 2026 und des Investitionsprogramms bis 2029 für die Ortschaft Adensen erstellt. Die zeitliche Nähe zur GmbH-Gründung könnte auf einen Zusammenhang hindeuten, da Fernwärmenetze erhebliche Investitionen erfordern.
Am 14. Oktober 2025 um 18:30 Uhr steht die Vorlage zur GmbH-Gründung als TOP 5 auf der Tagesordnung der 21. Ratssitzung. Dies ist die zweite Lesung. Die Federführung liegt bei den Inneren Diensten und Finanzen.
Diese Case Study dokumentiert die Recherche dieses kommunalen Verwaltungsvorgangs über die öffentliche OParl-Schnittstelle der Gemeinde Nordstemmen. Sie zeigt, wie aus einer Informationsvorlage zur Wärmeplanung innerhalb weniger Monate eine konkrete Unternehmensgründung wird – und wie digitale Transparenz Bürgern ermöglicht, kommunalpolitische Prozesse nachzuvollziehen.
Die Gemeinde Nordstemmen stellt ihre Ratsinformationen über eine standardisierte OParl-API zur Verfügung. OParl ist ein offener Standard für parlamentarische Informationssysteme in Deutschland, der maschinenlesbare Schnittstellen (JSON-LD) bereitstellt.
Einstiegspunkt der API:
https://nordstemmen.ratsinfomanagement.net/webservice/oparl/v1.1/system
Über den System-Endpunkt erhält man Zugang zur Körperschaft (Body):
https://nordstemmen.ratsinfomanagement.net/webservice/oparl/v1.1/body
Von dort aus verzweigt die API zu verschiedenen Ressourcen:
/body/1/meeting
/body/1/paper
/body/1/agendaitem
/body/1/organization
Herausforderung: Die API liefert Meetings chronologisch sortiert, älteste zuerst. Bei 44 Seiten Meetings musste ich zur letzten Seite navigieren.
Lösung: Über die Pagination-Informationen im JSON:
"links": {
"first": "...?page=1",
"last": "...?page=44"
}
Gefundene Sitzung auf Seite 42:
Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 14.10.2025:
TOP 5: “Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) -Wärmeversorgung-”
Die Paper-API hat 62 Seiten. Auch hier: neueste Papers auf der letzten Seite.
Paper-Details über OParl:
Hauptdokument:
Anlagen:
Federführung: Innere Dienste und Finanzen
Die Vorlage durchlief mehrere Gremien:
Die Gemeinde Nordstemmen beschäftigt sich seit Frühjahr 2025 mit dem Thema Wärmeversorgung:
DS 12/2025: “Sachstand zur Kommunalen Wärmeplanung”
Diese Vorlage informierte über den Stand der kommunalen Wärmeplanung und bildete vermutlich die Grundlage für die spätere Entscheidung zur GmbH-Gründung.
DS 53/2025: “Abschluss eines Gestattungsvertrages über die Verlegung und den Betrieb von Wärmeleitungen”
Dieser Beschluss regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verlegung von Wärmeleitungen und deutet auf konkrete Planungen hin.
Während in den Titeln der Vorlagen Adensen nicht explizit genannt wird, deutet der Kontext auf eine Beteiligung der Ortschaft hin:
feature/fernwaerme-adensen
, was auf eine konkrete Verbindung hindeutetDie geplante GmbH für Wärmeversorgung könnte ein Fernwärmenetz in Adensen betreiben. Die Ortschaft wäre damit ein Pilotprojekt oder ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung.
Innere Dienste und Finanzen - dies ist die federführende Verwaltungseinheit.
Die OParl-API liefert keine Informationen über originatorPerson
oder originatorOrganization
. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, nicht um einen Antrag einer Fraktion oder eines Ortsrats.
Dies bedeutet: Die Gemeindeverwaltung selbst hat diese Vorlage erarbeitet, vermutlich basierend auf:
API-Version: OParl 1.1 System: SD.NET RIM 25.2.0 Vendor: https://www.sitzungsdienst.net/ Letzte Aktualisierung: 09.10.2025 19:00 Uhr
Am 14.10.2025 um 18:30 Uhr wird der Rat der Gemeinde Nordstemmen über die Gründung der Wärmeversorgung-GmbH beraten. Nach der Sitzung sollten folgende Informationen verfügbar sein:
result
im AgendaItem)resolutionText
)Alle Informationen wurden ausschließlich über öffentlich zugängliche Daten recherchiert:
Diese Case Study wurde am 10.10.2025 erstellt und dokumentiert den Stand vor der entscheidenden Ratssitzung.